Weitere Ehrungsmöglichkeiten

Neben den Jubiläums-Medaillen gibt es noch 3 Ordensstufen, mit denen besondere Leistungen von Mitgliedern ausgezeichnet werden können. Welche dies sind und welche Kriterien hierfür erfüllt sein müssen erfahren Sie hier.

Die drei Ordensstufen

Neben dem Orden für „Verdienste um das Schützenwesen“ gibt es noch den Orden für „Besondere Verdienste um das Schützenwesen“.

Die 3. Ordensstufe, der Orden für „Hervorragende Verdienste um das Schützenwesen“ wird nur auf besonderen Antrag hin verliehen. Ein entsprechend ausführlich begründeter Antrag muss beim Kreisvorstand eingereicht werden, der über den Antrag entscheidet und an den SSB mit der Bitte um Zustimmung weiterleitet. Sobald der Orden genehmigt wurde, wird, in Abstimmung mit dem Heimatverein, der Orden durch ein oder mehrere Mitglieder des Kreisvorstand an den Empfänger überreicht. Meist findet eine solche Ehrung im Rahmen des Schützenfestes oder aber der Mitgliederversammlung statt.

 

Ordensrichtlinien des SSB

Der SSB hat hat für die Verleihung gewisse Kriterien veröffentlicht die Sie hier finden:

Zu den Ordensrichtlinien  

Verdienste um das Schützenwesen

Besondere Verdienste um das Schützenwesen

Hervorragende Verdienste um das Schützenwesen

Alle vorgenannten Auszeichnungen sollten an gewisse Vorraussetzungen geknüpft sein. Auf die ebenfalls auf diese Internetseite veröffentlichen „Ordensrichtlinien“ weisen wir besonders hin. Die dort genannten Voraussetzungen sollten erfüllt sein, bevor ein Mitglied mit einer besonderen Ehrung bedacht wird.

Zu den Ordensrichtlinien