Weitere Ehrungsmöglichkeiten
Die drei Ordensstufen
Neben dem Orden für „Verdienste um das Schützenwesen“ gibt es noch den Orden für „Besondere Verdienste um das Schützenwesen“.
Die 3. Ordensstufe, der Orden für „Hervorragende Verdienste um das Schützenwesen“ wird nur auf besonderen Antrag hin verliehen. Ein entsprechend ausführlich begründeter Antrag muss beim Kreisvorstand eingereicht werden, der über den Antrag entscheidet und an den SSB mit der Bitte um Zustimmung weiterleitet. Sobald der Orden genehmigt wurde, wird, in Abstimmung mit dem Heimatverein, der Orden durch ein oder mehrere Mitglieder des Kreisvorstand an den Empfänger überreicht. Meist findet eine solche Ehrung im Rahmen des Schützenfestes oder aber der Mitgliederversammlung statt.
Ordensrichtlinien des SSB
Der SSB hat hat für die Verleihung gewisse Kriterien veröffentlicht die Sie hier finden:
Verdienste um das Schützenwesen
Besondere Verdienste um das Schützenwesen
Hervorragende Verdienste um das Schützenwesen
Alle vorgenannten Auszeichnungen sollten an gewisse Vorraussetzungen geknüpft sein. Auf die ebenfalls auf diese Internetseite veröffentlichen „Ordensrichtlinien“ weisen wir besonders hin. Die dort genannten Voraussetzungen sollten erfüllt sein, bevor ein Mitglied mit einer besonderen Ehrung bedacht wird.